Garantiebedingungen

Für ausgewählte Produkte bieten wir eine freiwillige Garantie von 5 bzw. 10 Jahren an. Welche Garantie für Dein Produkt gilt, erfährst Du auf der entsprechenden Produktseite unter „Garantie“. Fehlt dieser Punkt, besteht keine zusätzliche freiwillige Garantie. Auf dieser Seite findest Du die Bedingungen für unsere freiwilligen 5- und 10-Jahres-Garantien.

Hinweis: Die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers bei Mängeln werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt. Diese können unentgeltlich in Anspruch genommen werden.

5 Jahre Garantie

Der Alltag zu Hause fordert Produkte im Badezimmer stark heraus. Deshalb unterziehen wir unsere Produkte intensiven Tests, um sicherzustellen, dass sie unseren hohen Standards in Bezug auf Qualität, Stabilität und Langlebigkeit entsprechen. Die Produkte werden dabei eine Zeit extremen Bedingungen, die im häuslichen Gebrauch auftreten können, ausgesetzt.

Wir, die NEXTREND – GmbH, Weiherstr. 1, 65439 Flörsheim am Main, Deutschland (nachfolgend „Bernstein“) gewähren daher eine Garantie von 5 Jahre ab Kauf des Produktes für ausgewählte Produkte. Voraussetzungen und Einzelheiten finden Sie in den nachfolgenden Garantiebedingungen.

Diese Garantie gilt gegenüber Kunden mit Wohnsitz in der Europäischen Union, der Schweiz oder Norwegen. Diese Garantie gilt nur für den Erstkäufer des neuen Produkts von Bernstein. Sie ist nicht veräußerbar bzw. übertragbar. Die Garantie gilt für den Hausgebrauch des betreffenden Produktes. Mit diesen Garantiebedingungen räumt Bernstein zusätzliche Rechte ein; die gegenständliche Garantieerweiterung ist keine Abbedingung, Einschränkung oder sonstige Änderung der vertraglichen oder gesetzlichen Mängelrechte.

Garantieleistungen

Bernstein garantiert, dass alle Produkte, die der Garantie unterliegen (im Folgenden aufgelistet), während der vereinbarten Garantiezeit frei von Material-, Herstellungs- oder Konstruktionsfehlern sind. Maßgeblich ist der Stand der Wissenschaft und Technik im Zeitpunkt der Produktion. Auftretende Fehler wird Bernstein, nach eigenem Ermessen, auf Kosten von Bernstein durch Reparatur oder Lieferung eines neuen Produktes oder eines Ersatzteiles beheben. Bernstein ist berechtigt, einen Installateur mit der Vornahme der Leistungen nach diesen Garantiebedingungen zu beauftragen. Der Austausch bzw. die Reparatur des fehlerhaften Produktes erfolgt durch kostenlose Lieferung eines neuen Ersatzteiles oder Produktes gleicher Art und Güte. Sollte das fehlerhafte Produkt zum Zeitpunkt des Garantiefalles nicht mehr hergestellt werden, behält sich Bernstein vor, ein gleichwertiges Produkt zu liefern. Nach einem Austausch gehen die fehlerhaften Produkte in das Eigentum von Bernstein über.

Die freiwillige 5-Jahres-Garantie gilt nur für ausgewählte Produkte unseres Sortiments. Ein Produkt ist dann von der 5-Jahres-Garantie umfasst, wenn es zum Zeitpunkt des Kaufes auf der Produktliste aufgeführt war, die unter https://barnsteinbadshop.com/5-jahre-garantie verfügbar ist, und die Bernstein von Zeit zu Zeit aktualisiert.

  • Badmöbelserie AVA
  • Badmöbelserie BELDIVO
  • Badmöbelserie COMPACT 450
  • Badmöbelserie TIM
  • Badmöbelserie VIREO
  • Badmöbelserie LAVOA
  • Badmöbelserie JUVIA
  • Badmöbelserie ARCTIC
  • Badmöbelserie MILOU
  • Badmöbelserie MAUI
  • Badmöbel KONDA
  • Unterputz WC-Modul RIA
  • Waschtischplatte PUREWOOD
  • Mineralgusswaschbecken COMO
  • Badspiegel VARO
  • Badspiegel NEO
  • Spiegelschränke SOLO
  • Spiegelschränke NEO
  • Spiegelschränke VARO
  • Spiegel BELDIVO
  • Duschabtrennung Walk-In FRAME
  • Abdichtungen Flowtec
  • Duschwannen MILOU
  • Badewannen aus Sanitäracryl
  • WC-Keramiken
  • Waschbecken aus Keramik
  • Waschbecken MAUI
  • Vorwandelemente
  • Zubehörserie OLA
  • Armaturenserie MILOU
  • Schubladeneinsatz für Badmöbelserien LAVOA, VIREO, MILOU, ARCTIC und AVA

Laufzeit

Die Garantieerweiterung gilt ab Kaufdatum durch den Kunden, für einen Zeitraum von 5 Jahren. Die Laufzeit wird durch autorisierte Reparaturmaßnahmen oder durch den Austausch des Produktes oder von Einzelteilen weder verlängert noch beginnt sie von neuem zu laufen. Dies gilt selbst dann, wenn dem ausgetauschten Produkt diese Garantiebedingungen beiliegen.

Voraussetzungen für die Geltendmachung der Garantie

  1. Für die Geltendmachung der Garantie muss ein Garantiefall vorliegen. Ein Garantiefall liegt vor, wenn das Produkt nachweislich nicht frei von Material-, Herstellungs- oder Konstruktionsfehlern ist.
  2. Der Endkunde muss die Originalrechnung mit Kaufdatum vorlegen.
  3. Der Garantieanspruch muss unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 1 Monat nach der Feststellung des Fehlers, und innerhalb der Garantiezeit schriftlich geltend gemacht werden. Erster Ansprechpartner für diese Anzeige ist Bernstein. Ausreichend ist eine Kontaktaufnahme über das Kontaktformular auf der betreffenden Website von Bernstein.

Ausschluss der Garantie

  1. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Verschleißteile oder Verbrauchsmaterialien. Die Garantie erstreckt sich ebenfalls nicht auf gebrauchte Produkte oder auf Ausstellungsprodukte.
  2. Ansprüche aus der Garantie sind ausgeschlossen, wenn
    1. der Fehler auf Reparaturversuchen basiert, die nicht mit Bernstein im Vorfeld abgestimmt waren;
    2. der Fehler auf Bedienungsfehler oder eine falsche Handhabung zurückzuführen ist (Nichtbeachtung der Montage – und Bedienungsanleitungen) bzw. eine vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung durch den Endkunden oder einen Dritten vorliegt;
    3. der Einbau, die Pflege oder Reparaturen nicht fachgerecht vorgenommen wurden bzw. bei der Reparatur oder Wartung andere Ersatzteile als die von Bernstein verwendet wurden; oder
    4. der Fehler durch Bruch zerbrechlicher Teile verursacht wurde.
  3. Die Garantie umfasst ausdrücklich nicht weitergehende Ansprüche, insbesondere nicht die Übernahme von Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüchen oder Aus- und Einbaukosten. Bernstein haftet gegenüber dem Endkunden auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz nur aufgrund zwingender gesetzlicher Regelungen.

Sonstiges

  1. Die personenbezogenen Daten, die Bernstein für die Bearbeitung des Garantieanspruches von Ihnen erhält, werden ausschließlich zur Abwicklung der damit verbundenen Leistungen gespeichert, verarbeitet oder genutzt. Soweit für die Abwicklung erforderlich, werden die Daten auch an die mit Bernstein verbundenen Unternehmen oder Dritte (z. B. Transportunternehmen oder Installateure) weitergegeben. Sie werden weder an sonstige fremde Unternehmen übermittelt noch anderweitig zu werblichen Zwecken genutzt.
  2. Bernstein behält sich vor, diese Garantiebedingungen ganz oder teilweise unter Einhaltung einer angemessenen Frist, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes auch ohne Einhaltung einer solchen Frist, unter angemessener Wahrung Ihrer Belange einzustellen, zu ergänzen oder zu verändern.
  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
  4. Sollte eine Bestimmung dieser Garantie ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich in dieser Garantie eine Lücke befinden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige wirksame oder durchfuhrbare Bestimmung als vereinbart, die dem Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Im Falle einer Lücke gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach dem Zweck dieser Garantie vereinbart worden wäre.

Flörsheim am Main, 01.02.2024

5-Jahres-Garantiebedingungen als PDF


10 Jahre Garantie

Duschkabine EX416 / DX416
Walk-In Dusche EX101/ EIRA

Bewahren Sie bitte alle Unterlagen sorgfältig auf, denn sie sind Bestandteil Ihres Kaufvertrages.

Als Käufer von Duschkabinen der Modelle EX416 / DX416 / EX101 für den persönlichen Gebrauch erhalten Sie eine 10-Jahres-Garantie auf die Material- und Oberflächenbeschaffenheit, die Funktionssicherheit sowie die fachgerechte Verarbeitung dieses Produkts und seiner Bestandteile.

Name und Anschrift des Garantiegebers

Garantiegeber ist die Nextrend GmbH, Weiherstraße 1, 65439 Flörsheim a.M.

Hinweis auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers

Die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers bei Mängeln werden durch diese Garantie nicht eingeschränkt. Diese können unentgeltlich in Anspruch genommen werden.

Garantiebedingungen

  1. Die Garantie gilt nur für Neuware. Ausstellungsprodukte sind von der Garantie ausgenommen, da sie durch Ingebrauchnahme und Vorführeffekte nicht mehr dem Neuzustand entsprechen.
  2. Die Garantie erstreckt sich auf die Material- und Oberflächenbeschaffenheit, die Funktionssicherheit sowie die fachgerechte Verarbeitung des Produkts und seiner Bestandteile. Die Garantie umfasst die Gläser, Scharniere, Wandprofile und Halterungen. Nicht umfasst ist die Aufrechterhaltung des Neuzustandes.
  3. Die Garantie gilt ausschließlich zugunsten des Käufers, der die Ware für seinen eigenen persönlichen Gebrauch bezogen hat. Sie ist nicht übertragbar und erstreckt sich auf den räumlichen Geltungsbereich des bei Abschluss des Kaufvertrages anwendbaren Rechtes. Ein Anspruch außerhalb dieses Geltungsbereiches ist ausgeschlossen.
  4. Diese Garantie wird nach Wahl des Garantiegebers durch Nachbesserung oder Nachlieferung der betroffenen Bestandteile des Produkts erfüllt. Die Garantie erstreckt sich nicht auf den gesamten Lieferumfang und umfasst nicht die Montage.
  5. Die Garantie gilt nur bei sachgerechtem Transport und ordnungsgemäßem Aufbau durch ein Fachunternehmen. Der hohe Gebrauchs- und Funktionsnutzen ist nur durch die präzise Montage durch Fachpersonal und fachgerechte Anpassung der Dusche und deren Wandprofile an bauliche Gegebenheiten gegeben.

    Bei Schäden jeglicher Art, die auf Bedienungsfehler oder Veränderungen des fachgerechten Montagezustands oder von Verbrauchsmaterialien zurückzuführen sind, besteht ein Garantieausschluss.

    Bestehen Herstellerempfehlungen für die Pflege des Produkts, so sind Schäden, die bei Anwendung nicht vom Hersteller empfohlener Fremdprodukte auftreten (z.B. nicht vom Hersteller empfohlene Imprägnier- oder Pflegemittel, nicht farbechte Textilien und Materialien) von der Garantieleistung ausgenommen.

  6. Die Garantie endet zehn Jahre nach dem Datum der Auslieferung des Produkts an den Käufer. Die Laufzeit wird durch sonstige Leistungen – wie etwa Inanspruchnahme gesetzlicher Gewährleistungsrechte – weder gehemmt noch unterbrochen.

    Sollte der Garantiegeber aufgrund zwischenzeitlicher Modelländerung des Produkts ein Ersatzteil nicht verfügbar haben, steht es dem Garantiegeber nach eigenem Ermessen frei, die Garantieleistung anderweitig zu erbringen, etwa durch Nachlieferung eines funktionsähnlichen Bestandteils eines Nachfolgemodells. Ist dem Garantiegeber dies nicht möglich oder zumutbar, entfällt der Garantieanspruch des Käufers ersatzlos.

Anmeldung des Garantiefalls

Die Inanspruchnahme aus der Garantie hat gegenüber dem Garantiegeber schriftlich oder in Textform unter Vorlage der Rechnung, die als Garantieurkunde gilt, zu erfolgen. Der Käufer hat die Umstände zu beschreiben und mit aussagekräftigen Unterlagen sowie ggf. Fotos zu beweisen.

Nach Eingang der Erklärung wird der Garantiegeber gegenüber dem Käufer innerhalb von zwei Wochen erklären, ob ein Garantiefall anerkannt wird. Dem Garantiegeber oder einem von ihm beauftragten Dritten ist die Besichtigung des Produkts vor Ort nach Terminabstimmung zu gewähren, um die Berechtigung der Inanspruchnahme prüfen zu können.

Nicht unter die Garantie fallen

  • Normale und natürliche Verschleißerscheinungen des Produkts
  • Verschleißteile wie Duschlippen, Bodenleisten
  • Schäden, die beim Käufer durch normale und natürliche Abnutzung entstehen
  • Unsachgemäße Änderungen durch nicht autorisierte Personen
  • Unübliche, z.B. gewerbliche Nutzung außerhalb des privaten Wohnbereichs
  • Sachfremder Umgang mit Hitze, Feuchtigkeit, Flüssigkeiten und Pflegemitteln
  • Mutwillige Zerstörung, Zweckentfremdung oder Unfallschäden
  • Alle Veränderungen durch säure-, lösungs- oder alkoholhaltige Mittel
  • Warentypische Produkteigenschaften, die keinen Sachmangel darstellen
  • Zusätzliche Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der Behebung eines Sachmangels, der Planung und dem Einbau/Montage entstehen.

10-Jahres-Garantiebedingungen als PDF